Darf ich bei mir grillen?

Geändert am Mi, 26 Feb um 1:41 NACHMITTAGS

Viele Mieterinnen und Mieter nutzen die sonnigen Tage, um beim Grillen zu entspannen. Damit dabei auch die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, verwenden Sie zum Grillen auf den Grünflächen der Wohnanlage oder auf Ihrem Balkon oder Ihrer Loggia einen Elektrogrill.


Die Verwendung von festen oder flüssigen Brennstoffen (z. B. Kohle oder Gas) ist nicht gestattet.


Bitte nehmen Sie gegenseitig Rücksicht und achten Sie darauf, dass Ihre Nachbarn durch entstehende Gerüche beim Grillen nicht gestört werden.

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