Viele Mieterinnen und Mieter nutzen die sonnigen Tage, um beim Grillen zu entspannen. Damit dabei auch die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, verwenden Sie zum Grillen auf den Grünflächen der Wohnanlage oder auf Ihrem Balkon oder Ihrer Loggia einen Elektrogrill.
Die Verwendung von festen oder flüssigen Brennstoffen (z. B. Kohle oder Gas) ist nicht gestattet.
Bitte nehmen Sie gegenseitig Rücksicht und achten Sie darauf, dass Ihre Nachbarn durch entstehende Gerüche beim Grillen nicht gestört werden.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren