Generell hat ein Vermieter das Recht, die Kaution für eventuell nachträglich auftretende Forderungen bis zu sechs Monate nach Vertragsende einzubehalten. Wir sind jedoch bemüht, Ihnen die Kaution nach der Endabnahme schnellstmöglich auszuzahlen.
Dazu prüfen wir u. a., ob Ihr Mietkonto ausgeglichen ist und ob Sie uns die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben haben. Natürlich muss uns auch Ihre Bankverbindung vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, fordern unsere Mitarbeiter diese bei Ihnen an. Um einen Zahlendreher zu vermeiden, müssen Sie uns Ihre Bankverbindung immer schriftlich mitteilen.
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