Wenn es sich bei Ihrem Haustier um ein Kleintier handelt, benötigen Sie keine Genehmigung von uns als Vermieter. Als Kleintiere gelten Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse oder Zierfische.
Hunde und Katzen zählen nicht zu den Kleintieren – für sie benötigen Sie unsere Genehmigung. Die Erteilung der Genehmigung ist abhängig von der Anzahl der Tiere in Ihrem Haushalt und bei Hunden von deren Rasse.
Für ein harmonisches Zusammenleben in Ihrem Wohnhaus ist es auch wichtig, dass es durch den Vierbeiner nicht zu Ruhestörungen oder Belästigungen anderer Mieter kommt. Andernfalls sind wir berechtigt, die Genehmigung zu widerrufen.
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