Seit 2002 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Bei älteren Mietverträgen wurden stellenweise individuelle Kündigungsfristen vereinbart oder auch die damals gesetzlich gültigen Fristen ausformuliert – diese gelten in jenen Fällen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und der händischen Unterschrift aller Vertragspartner.
Zudem muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei uns eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird (im Falle der gesetzlichen drei Monate Kündigungsfrist). Entscheidend ist dabei das Eingangsdatum bei uns, nicht das Absendedatum oder der Poststempel.
Beispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats April bei uns ein. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 30.06. des betreffenden Jahres.