Wie sind die Ruhezeiten geregelt?

Geändert am Mi, 26 Feb um 1:41 NACHMITTAGS

Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O beim Zusammenleben. Das gilt besonders für die Ruhezeiten zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 08:00 Uhr.


Bitte vermeiden Sie in dieser Zeit laute Musik zu hören oder Arbeiten wie Bohren und Hämmern in Ihrer Wohnung durchzuführen. 


Sonn- und Feiertage genießen einen besonderen Schutz, hier sollte ganztägig auf Lärm verzichtet werden. Genießen Sie stattdessen Ihren wohlverdienten freien Tag.

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